Halbdeckung

Halbdeckung
Halbdeckung,
 
in der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufrechterhaltung der Anwartschaft trotz des Fehlens von Beiträgen, sofern die Zeit zwischen dem ersten Eintritt in die Versicherung und dem Versicherungsfall mit Beiträgen zur Hälfte belegt war. Seit In-Kraft-Treten des Rentenreformgesetzes 1992 (überwiegend am 1. 1. 1992) werden beitragsfreie Zeiten ohne Prüfung der Halbdeckung angerechnet.

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Hạlb|de|ckung, die (Rentenvers.): Anzahl von entrichteten Beiträgen, die der halben Zeit zwischen Eintritt in die Versicherung u. Rentenbeginn entspricht: es fehlen noch 5 Monatsbeiträge bis zur H.

Universal-Lexikon. 2012.

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